Aktuelle Informationen zum Coronavirus!

Neu: Empfehlung zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2!

Nur der Schutz der nachweislich ist, steht Ihnen im Ernstfall zur Verfügung. Wir führen betriebsärztliche Antikörperbestimmungen im venösen Blut vor und nach einer COVID-19- Impfung für Sie durch!

  1. Antikörper-Test nach einer vermeintlich durchlaufenen oder stillen SARS-CoV-2-Infektion / die Bestimmung ist z.B. vor einer Impfung sinnvoll (Profil 36)

Hierbei erfolgt eine quantitative Bestimmung von speziellen Covid Spike Antikörpern, die auch nur spezifisch sind für eine durchgemachte Infektion (z.B. nach stillem Kontakt zu SARS-CoV-2). Der positive Nachweis besagt, dass Sie ohne Impfung Immunität erworben haben – falls ausreichend viele eigene Antikörper gebildet wurden. Wer also vor einer Impfung wissen möchte, ob er bereits Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Virus hatte und ob oder wie viele eigene Antikörper er vielleicht schon gebildet hat, wählt das Profil 36!

Preis pro Untersuchung 49 Euro

 

  1. Quantitativer Antikörper-Test nacherfolgter Impfung (Profil 37)

Hierbei erfolgt eine quantitative Bestimmung der Covid Spike Antikörper, die spezifisch nur nach einer Impfung gebildet werden (Quantitativer Antikörper-Titer nach Impfung)! Der positive Nachweis besagt, dass Sie nach einer Impfung Immunität erworben haben und entsprechend geschützt sind. Wer also nach einer Impfung den Impferfolg und seinen Antikörper-Titer quantitativ bestimmt haben möchte, erhält das Profil 37!

Preis pro Untersuchung 49 Euro

 

  1. Auf Wunsch Kombination der Profile 36 und 37 zum Sonderpreis 

Beispielsweise zum Nachweis der zwei Antikörper und damit Beleg der höchsten Sicherheit von beiden Antikörpern geschützt zu werden (Anmerkung: Die Covid-Spike-Antikörper im Profil 36 (treten nur nach echter Infektion auf) sind andere als die im Profil 37 (die nur nach einer Impfung nachweislich sind).

Preis pro Untersuchung 89 Euro

 

Corona-Antigen-Schnelltest (SARS-CoV-2) ab sofort durchführbar Ergebnis in 15 Minuten

Die SARS CoV-2 Pandemie ist weiterhin sehr dynamisch in der Ausbreitung und kann im Verlauf schwer eingeschätzt werden. Aus betriebsärztlicher Sicht gehen wir am ehesten von einer stark steigenden Anzahl an positiv getesteten Menschen aus. Schon jetzt kommt es dabei zu Einschränkungen des Alltags, weil öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kitas zeitweise geschlossen bleiben oder Beherbergungsverbote ausgesprochen und Großveranstaltungen abgesagt werden. Entsprechend können auch Unternehmen in Europa und Deutschland von weiteren Infektionen und möglichen Personalausfällen betroffen sein. Gut vorbereitet sein heißt für uns, auf Entwicklungen flexibel reagieren zu können.

Unser betriebsärztlicher Fokus liegt dabei auf den bewährten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – z.B. Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, sowie das konsequente Tragen von Mund- und Nasenschutz, etc.

Darüber hinaus bieten Antigenschnelltests die Möglichkeit, schneller Infektionen und Verdachtsfälle im Unternehmen zu erkennen und Ansteckungen zu verhindern. Der unsererseits eingesetzte Antigentest wird mittels eines entnommenen Nasen-Rachen-Abstrichs durchgeführt und liefert innerhalb von 15 Minuten das Ergebnis. Eine ärztliche Bescheinigung zu dem Infektionsstatus können wir direkt vor Ort ausstellen.

Besonders in der bevorstehenden Grippesaison kann ein solcher Test dabei helfen, SARS-CoV-2 schnell auszuschließen oder unmittelbar eine entsprechende Behandlung einleiten zu können. Zuverlässige und qualitativ hochwertige Tests sind unerlässlich, um die Gesundheitssysteme bei der Überwindung dieser Pandemie zu unterstützen. Bei Interesse können wir Sie gerne dazu weiter beraten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch unsere Testkapazitäten dazu begrenzt sind und wir Ihnen die Leistungen nur unter dem Vorbehalt einer stabilen Verfügbarkeit der Antigenteste anbieten können.

 

Corona-Antikörpertest (SARS-CoV-2)

Gerne möchten wir Sie betriebsärztlich über den Corona-Antikörpertest (SARS-CoV-2) informieren. Der Corona-Antikörpertest ermittelt innerhalb von 15 min., ob eine Person im Blut Antikörper gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) entwickelt hat. Die Antikörper bilden sich innerhalb von 1-2 Wochen nach Kontakt und Infektion mit SARS-CoV-2. Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese Personen Kontakt und eine Corona-Infektion hinter sich gebracht haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit immun sind. Wie kommt es dazu?

Bei einer Infektion bildet der Körper als Immunantwort auf einen Erreger immer Abwehrstoffe, die sogenannten Antikörper. In der Frühphase der Infektion bilden wir IgM-Antikörper und in der Hoch- und Spätphase der Infektion vor allem IgG-Antikörper gegen den Erreger (SARS-CoV-2). Der Nachweis von Antikörpern im Blut zeigt also, ob wir gerade krank sind (IgM), ob wir die Infektion gerade durchlaufen oder ob wir die Infektion schon durchgemacht haben und sich Gedächtniszellen (IgG) in unserem Immunsystem gebildet haben.

Durch den Nachweis von Antikörper können also akute oder bereits durchlaufene Erkrankungen erkannt werden, auch solche Infektionen, die symptomlos und damit unbemerkt verlaufen sind. Sind keine Antikörper vorhanden, dann haben wir auch keine Erkrankung (Infektion) gehabt.

Mögliche Untersuchungen in der Belegschaft eines Unternehmens geben also Aufschluss darüber, welcher Teil der Beschäftigten bereits die Erkrankung SARS-CoV-2 gehabt hat.

Aus betriebsärztlicher Sicht sind wir somit in der Lage allen Mitarbeitern – vor allem auch den Mitarbeitern, die in sensiblen Bereichen tätig sind – dahingehend mehr Sicherheit anbieten und aufzeigen zu können, ob bereits Abwehrstoffe auf SARS CoV-2 vorliegen oder ob in den Arbeitsbereichen weitere zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten notwendig sind.

Ergebnisse von Corona-Antikörpertests in betriebsärztlicher Hand sind daher ein wichtiges Instrument, um die Kontamination in einer Belegschaft feststellen und entsprechende persönliche, arbeitsmedizinische, soziale und wirtschaftliche Maßnahmen ableiten und ergreifen zu können.

Die Vorteile im Überblick:

  • Mehr Sicherheit im Unternehmen durch Nachweis, ob ein Mitarbeiter Antikörper auf SARS-CoV-2 entwickelt hat und ob bei dem Mitarbeiter eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder vorlag
  • Diskrete und einfache Antikörpertestung – der Antikörpertest wird auf Wunsch gerne vor Ort im Unternehmen durchgeführt
  • Hohe Zuverlässigkeit der Laborergebnisse des SARS-CoV-2 Antikörper Tests – Probeentnahme und Interpretation der Ergebnisse durch geschultes Personal/Arzt
  • Hohe Aussagekraft – durch die Messung des persistierenden IgG-Antikörpers können auch länger zurückliegende COVID-19 Infektionen nachgewiesen werden
  • Zusammenarbeit erfolgt nur mit akkreditierten medizinischen Fachlaboren
  • Schnelles Ergebnis innerhalb von 15 Minuten
  • Kein Infektionsrisiko über eine Arztpraxis bei Durchführung der Untersuchungen im eigenen Unternehmen
  • Keine zusätzlichen Labor- und Versandkosten – der Mitarbeiter erhält innerhalb von 15 Minuten und noch vor Ort sein Ergebnis und einen Immunitätsnachweis
  • Verwendung von Antikörpertests von ausschließlich zertifizierten Herstellern von Medizinprodukten (ISO zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485)

Gerne können Sie uns bei Interesse und für weitere Informationen persönlich ansprechen oder einen Termin für Ihre Mitarbeiter-/innen vereinbaren.

Auch während der Corona-Epidemie sind wir für Sie da!

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass es durch die Corona-Maßnahmen zu keinerlei Einschränkungen in den Abläufen unseres betriebsärztlichen Praxiszentrums und im Außendienst kommt. Alle Leistungsbereiche, insbesondere auch die persönliche Beratung, stehen Ihnen in gewohnter Weise uneingeschränkt zur Verfügung.

Telemedizin

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation möchten wir Sie darüber informieren, dass wir nach neuester Rechtslage notwendige Vorsorgeuntersuchungen – während der Pandemie auch telefonisch (Telemedizin) durchführen können. Damit ist gewährleistet, dass die notwendigen Pflichtvorsorgeuntersuchungen in Ihrem Unternehmen auch weiterhin fristgerecht durchgeführt werden können.

Informationen siehe:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

siehe Punkt:
Muss arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden und welche Vorsichtsmaßnahmen gelten?

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelten im Pandemiefall dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede Arztpraxis. Diese ergeben sich aus dem Pandemieplan und den Anordnungen des Bundes und der Länder. Da bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund steht, können arbeitsmedizinische Vorsorgen auch telefonisch, rechtskonform durchgeführt werden.

Info-Telefonnummern für Bürgerinnen und Bürger:

  • Bundesgesundheitsministerium: 030 / 346 465 100
    (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr)
  • Landesgesundheitsamt Niedersachsen: 0511 / 4 505 555
    (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
  • Region Hannover: 0800 / 7 313 131
    (kostenfrei, Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr)

Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr

Freitag
08.00 – 12.00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

+49 (0) 511 26 09 48 617
betriebsmedizin@praxispodbi26.de

Wir wünschen Ihnen allen viel Kraft und Geduld zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation und deren Anforderungen und stehen Ihnen für Rückfragen und Hilfestellungen immer gerne zur Verfügung.

Herzlichste Grüße und beste Gesundheit
Ihre Betriebsärzte und Praxisteam