Ablauf der Verkehrsmedizinische Begutachtung bei uns

Durch die Indikation und Verwendung von medizinischem Cannabis im Rahmen einer ärztlich verordneten Dauertherapie können sich im Hinblick auf die Fahreignung Probleme ergeben. Bei einer Verkehrskontrolle auffällig gewordene Patienten müssen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde oftmals ihre Fahreignung nachweisen.

Hierbei entscheidet die Behörde welche Art des Nachweises erbracht werden soll. Grundsätzlich kann gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ein aufwendiges ärztliches Gutachten eines amtlich anerkannten Gutachters oder sogar ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt und herangezogen werden.

Um möglichen Zweifeln an der medizinischen Medikation bereits im Vorfeld zu begegnen, können Cannabispatienten auch eine Begutachtung durch einen qualifizierten Verkehrsmediziner erstellen lassen und so einem temporären oder totalen Führerscheinentzug entgegenwirken.

Wir in Hannover sind das einzige zertifizierte Praxiszentrum in Norddeutschland, wo Sie durch speziell ausgebildete Ärzte eine verkehrsmedizinische Begutachtung – unter Verwendung geeigneter und standardisierter Testverfahren – erstellen lassen können.

Zu der Begutachtung gehört neben einer ausführlichen Anamnese, eine körperliche Untersuchung, eine Untersuchung des Sehvermögens inkl. einer Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie) nach FEV-Anlage 6.2 sowie die Durchführung eines Konzentrations- und Reaktionstests nach Anlage 5.2 FEV.

Alle genannten Tests werden unter der laufenden Cannabis-Medikation durchgeführt.

Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass Sie uns bereits vorab Ihre vollständigen ärztlichen Unterlagen der verordnenden Ärzte (Hausarzt, Facharzt, Schmerztherapeut, etc.) zukommen lassen.

Für weitere Informationen und eine unverbindliche Beratung können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Betriebsärztliches Praxiszentrum Podbi 26

 

Bitte bringen Sie mit:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Brille bzw. Kontaktlinsen (falls benötigt)
  • Hörgerät
  • Fach- und hausärztliche Befundberichte und medizinische Unterlagen