Luftsicherheitskontrollpersonal, gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

Eignungsuntersuchung zu Luftsicherheitskontrollpersonal, gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV). Durchführung der Eignungsuntersuchung nach Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 der (LuftSiSchulV).

Personal gemäß Nr.11.2.3.1 bis Nr. 11.2.3.4 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 muss nach der LuftSiSchulV regelmäßig alle drei Jahre ärztlich untersucht werden.

Und Personal gemäß Nr. 11.2.3.5 nur einmalig bei der Einstellung.

Untersuchungsumfang:

  • Sehtest – mit und ohne Brille / Korrektur
  • Sehtest – Farbensehen
  • Hörtest (auch Flüster- und Umgangssprache)
  • Ärztliche Untersuchung
  • Urintest
  • Ekg
  • Lufu
  • Corporal (Reaktionstest)

Dauer: 45 min + 45 min. Reaktionstest

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) und Ihr Impfpass zur Untersuchung mit. Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Untersuchung mit.

Dauer: 30 min

Nachuntersuchung: alle 3 Jahre

Wichtig: Die ärztliche Bescheinigung übersenden wir Ihnen nach Auswertung der Laboruntersuchung. (i.d.R. innerhalb 10 Tage)