Die ärztliche Beratung nach IFSG § 43 (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz) benötigen alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmittel umgehen.
Diese Beratung nimmt nur das Gesundheitsamt vor sowie einige wenige vom Gesundheitsamt ermächtige Ärzte.
Untersuchungsumfang:
- ärztliche Beratung und schriftliche Information
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit.
Dauer: mind. 20 min.
Nachuntersuchung: alle 2 Jahre – die Nach-Belehrung kann auch eine fachkundige Person durchführen.