Die ärztliche Beratung nach IFSG § 43 (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz) benötigen alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmittel umgehen.

Diese Beratung nimmt nur das Gesundheitsamt vor sowie einige wenige vom Gesundheitsamt ermächtige Ärzte.

Untersuchungsumfang:

  • ärztliche Beratung und schriftliche Information

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit.

Dauer: mind. 20 min.

Nachuntersuchung: alle 2 Jahre – die Nach-Belehrung kann auch eine fachkundige Person durchführen.