Infektionsschutz-Gesetz § 43
Die ärztliche Beratung nach IFSG § 43 (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz) benötigen alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmittel umgehen. Diese Beratung nimmt nur das Gesundheitsamt vor sowie einige wenige vom Gesundheitsamt ermächtige Ärzte. Untersuchungsumfang: ärztliche Beratung und schriftliche Information Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit. Dauer: mind. 20 min. Nachuntersuchung:…