Luftsicherheitskontrollpersonal, gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Eignungsuntersuchung zu Luftsicherheitskontrollpersonal, gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV). Durchführung der Eignungsuntersuchung nach Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 der (LuftSiSchulV). Personal gemäß Nr.11.2.3.1 bis Nr. 11.2.3.4 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 muss nach der LuftSiSchulV regelmäßig alle drei Jahre ärztlich untersucht werden. Und Personal gemäß Nr. 11.2.3.5 nur einmalig bei der Einstellung. Untersuchungsumfang: Sehtest –…