Atemschutztätigkeit
Atemschutztätigkeit Wer beruflich Atemschutzgeräte tragen muß, muß neben der Schulung eine sog. Atemschutztauglichkeits-Untersuchung nach BG-Grundsatz 26 durchführen lassen. Die einfache Form G 26.1 wir nötig, wenn mit Staubmasken der Filterklasse FP1 und FP 2 gearbeitet wird bei gebläseunterstützten Filtergeräten mit Voll- oder Halbmaske gearbeitet wird bei Druckluftschlauchgeräten und Frischluft-Schlauchgeräten, jeweils mit Atemanschlüssen und Ausatemventilen gearbeitet wird Die G…






