Zahnarztpraxis
Zahnarztpraxis Bei der Tätigkeit in der Zahnarztpraxis ist eine Infektionsgefährdung gegenüber Hepatitis B-Viren im Blut, ggf. auch Hepatitis C-Viren zu beachten. Die Vorsorge Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (früher G 42) ist erforderlich. Die Tätigkeit mit Handschuhen erfordert im Einzelfall auch die Vorsorge Hautbelastende Tätigkeiten (früher G 24). Mitarbeiter, die regelmäßig im Empfang an einem Bildschirmarbeitsplatz sitzen,…