Tierarztpraxis

Bei Tätigkeiten in der Tierarztpraxis ergibt die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitsmediziner praktisch immer eine Gefährdung durch Bisse von Tieren mit der Gefahr von Wundinfektionen und Tetanus.

Kranke Kleintiere können auch Parasitosen übertragen.

Die Vorsorge Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (früher G 42) ist erforderlich.