Feuchtarbeit (TRGS 401)
Tätigkeiten, bei denen die Haut entweder durch Schadstoffe
oder durch den Schweiss durch das Tragen von Handschuhen belastet wird,
sollen vom Betriebsarzt besonders beobachtet und begutachtet werden.
Die „TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ (pdf) gibt dazu wertvolle Hinweise.
Es gibt eine dazu passende Vorsorge Hauterkrankungen (früher G 24).