Abwasser / Klärwerk

Wer berufliche mit Abwasser zu tun hat, ist u.a. gegenüber bestimmten Infektionskrankheiten stärker gefährdet:

Da in den Abwässern die Hepatitis A-Erreger über längere Zeit nachweisbar sind, können sie durch versehentliches Verschlucken von Abwässern oder durch Hygiene-Mängel durch den Mund aufgenommen werden, z.B. beim Rauchen und Essen bei der Arbeit ohne vorheriges gründliches Händewaschen. Durch die intakte Haut wird der Hepatitis A-Erreger nicht aufgenommen.

Gegen Hepatitis A gibt es eine Schutz-Impfung (Kostenträger Betrieb).

Die Vorsorge ist Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (früher G 42).

Weiterhin kann der Erreger der Weilschen-Erkrankung (Übertragung des Erregers durch Rattenurin) in den Organismus gelangen und die Leber angreifen.

Gegen die Weilsche-Erkrankung gibt es in Deutschland keinen zugelassenen Impfstoff.