Die Biostoff-Verordnung verlangt, dass bei Tätigkeiten, bei denen es gezielt oder ungezielt zu beruflichem Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, Vorsorgen durchgeführt werden.
Überschneidungen ergeben sich mit dem Mutterschutz-Gesetz s. Kindergarten / Vorschule.
Diese Vorsorge ist eine Pflichtvorsorge nach ArbmedVV.
Inhalt:
- Ärztliche Beratung (Pflicht)
- Ärztliche Untersuchung (optional)
- Urintest (optional)
- Blutuntersuchung (optional)
Spezieller Teil (je nach Erreger)
- Testungen und Impfungen soweit möglich (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz z.B. bei Hepatitis B nachgewiesen ist)
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- Impfpass
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.
Dauer: 30 min.
Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren