Nach der AMR 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ist Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn Tätigkeiten im Freien unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Zeitraum von April bis September
- zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
- ab einer Dauer von min. 1 Stunde pro Arbeitstag
- an mindestens 50 Arbeitstagen.
Bei Tätigkeiten im Schatten ist die Vorsorge ab einer Dauer von insgesamt mindestens 2 Stunden pro Arbeitstag anzubieten.
Quelle: BMAS (2019), AMR 13.3 „Tatigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UVStrahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“
Diese Vorsorge ist eine Angebotsvorsorge nach ArbmedVV.
Inhalt:
- Ärztliche Beratung (optional)
- Ärztliche Untersuchung der Haut (optional)
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- Impfpass
Dauer: 30 min.
Erste Vorsorge: innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tatigkeit
Zweite Vorsorge: nach spätestens 12 Monaten
Alle weiteren Vorsorgen: nach spätestens 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge