Nach der AMR 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ist Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn Tätigkeiten im Freien unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Zeitraum von April bis September
  • zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • ab einer Dauer von min. 1 Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen.

Bei Tätigkeiten im Schatten ist die Vorsorge ab einer Dauer von insgesamt mindestens 2 Stunden pro Arbeitstag anzubieten.

Quelle: BMAS (2019), AMR 13.3 „Tatigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV­Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“

 

Diese Vorsorge ist eine Angebotsvorsorge nach ArbmedVV.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (optional)
  • Ärztliche Untersuchung der Haut (optional)

 

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Impfpass

Dauer: 30 min.

Erste Vorsorge: innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tatigkeit
Zweite Vorsorge: nach spätestens 12 Monaten
Alle weiteren Vorsorgen: nach spätestens 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge