Diese Vorsorge ist für Personen vorgesehen, die quarzhaltigen Stäuben oberhalb des Luftgrenzwertes ausgesetzt sind, da die Einatmung dieser Stäube zu einer chronischen Lungenerkrankung führen kann. Deshalb ist meistens gleichzeitig die Atemschutzvorsorge (ehem. G 26.2) erforderlich.

Quarzhaltige Stäube können z. B. im Bergbau, in der Stein-, Bau-, keramischen Industrie und in Gießereien vorkommen.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (Pflicht)
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Lungenfunktionstest (optional)
  • Röntgenaufnahme der Lunge (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)

Dauer: Je nach Wartezeit in der Röntgenpraxis nebenan 1 – 1,5 Std.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren