Das von der ehemaligen Tiefbau-BG empfohlene Programm im Leitfaden der arbeitsmed. Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten Bereichen sieht vor: BGR 128 „Richtlinie kontaminierte Bereiche“ (früher ZH 1/183)

Inhalt (von der BG vorgegeben):

  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • EKG
  • Ärztliche Untersuchung
  • biologisches Monitoring je nach Schadstoffen

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Sehhilfe(n): Brille(n) oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
  • Sporthose, Turnschuhe
  • Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)

Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.

 

Dauer: 1 Std.

Diese Vorsorge soll bei Beginn der Tätigkeit, dann in jährlichen Abständen
sowie als Abschluss-Vorsorge am Ende der Tätigkeit stattfinden.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren