Das von der ehemaligen Tiefbau-BG empfohlene Programm im Leitfaden der arbeitsmed. Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten Bereichen sieht vor: BGR 128 „Richtlinie kontaminierte Bereiche“ (früher ZH 1/183)
Inhalt (von der BG vorgegeben):
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstest
- EKG
- Ärztliche Untersuchung
- biologisches Monitoring je nach Schadstoffen
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- Sehhilfe(n): Brille(n) oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
- Sporthose, Turnschuhe
- Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.
Dauer: 1 Std.
Diese Vorsorge soll bei Beginn der Tätigkeit, dann in jährlichen Abständen
sowie als Abschluss-Vorsorge am Ende der Tätigkeit stattfinden.
Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren