Diese Vorsorge betrifft Personen, in deren Arbeitsumgebung Asbestfaserstaub oberhalb einer bestimmten Konzentration auftreten kann, wie z.B. beim Abbruch oder der Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden.
Eingeatmete Asbestfasern können zu einer chronischen Lungenerkrankung und Krebserkrankungen führen.
Es ist meist auch die Atemschutzvorsorge G 26 erforderlich.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Röntgenaufnahme der Lunge (optional)
  • Lungenfunktionstest (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)

Dauer: Je nach Wartezeit in der Röntgenpraxis 1 – 1,5 Std.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren