Die Gefahrstoff-Verordnung verlangt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
Im Anhang der Gefahrstoff-Verordnung sind die krebserzeugenden Gefahrstoffe aufgeführt.
Inhalt:
- Ärztliche Beratung (Pflicht)
- Ärztliche Untersuchung (optional)
- Urintest (optional)
- Blutuntersuchung (optional)
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.
Dauer: 30 min
Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren