Die Gefahrstoff-Verordnung verlangt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
Im Anhang der Gefahrstoff-Verordnung sind die krebserzeugenden Gefahrstoffe aufgeführt.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (Pflicht)
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Urintest (optional)
  • Blutuntersuchung (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)

Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.

Dauer: 30 min

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren