Diese Vorsorge muss nach Bildschirmverordnung den Mitarbeitern an Bildschirmgeräten angeboten werden, wenn diese nicht nur gelegentlich einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (Angebot)
  • Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand (optional)
  • Beidäugiges und Stereosehen (optional)
  • Farbensehen (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Sehhilfe(n): Brille(n) oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)

Dauer: 10 – 15 min.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren