Diese Vorsorge muss nach Bildschirmverordnung den Mitarbeitern an Bildschirmgeräten angeboten werden, wenn diese nicht nur gelegentlich einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.
Inhalt:
- Ärztliche Beratung (Angebot)
- Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand (optional)
- Beidäugiges und Stereosehen (optional)
- Farbensehen (optional)
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- Sehhilfe(n): Brille(n) oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
Dauer: 10 – 15 min.
Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren