Diese Vorsorge betrifft Personen, die regelmäßig am Arbeitsplatz Stäuben in höherer Konzentration ausgesetzt sind, da dies zu Lungenerkrankungen führen kann.
Wenn die Staubbelastung nicht durch technische Maßnahmen verringert werden kann, ist zusätzlich eine Atemschutzvorsorge G 26 erforderlich.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (Pflicht)
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Lungenfunktionstest (optional)
  • im Einzelfall Röntgenaufnahmen der Lunge (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)

Dauer: Je nach Wartezeit in der Röntgenpraxis nebenan 1 – 1,5 Std.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren