Diese Vorsorge ersetzt die bisherigen BG-Grundsätze G 13 – Tetrachlormethan, G 14 – Trichorethen, G 17 – Tetrachlorethen, G 18 – Tetrachlorethan oder Pentachlorethan und G 28 – Monochlormethan.
Diese Vorsorge betrifft Personen, die gegenüber Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe exponiert sind. Trichlorethen wird z.B. als Löse- und Extraktionsmittel für Öle, Fette, Harze usw. verwendet und kann daher in Kaltreinigern, Rostschutzmitteln und Lackentfernern enthalten sein.
Es findet auch beim Vulkanisieren Anwendung.
Inhalt:
- Ärztliche Beratung (Pflicht)
- Ärztliche Untersuchung (optional)
- Blutuntersuchung (großes Blutbild und Leberwerte, Kreatinin)
- Urinstatus und Urinsediment (optional)
- alpha1-Mikroglobulin im Urin (optional)
Mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.
Dauer: 30 – 60 Minuten
Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren