Diese Vorsorge ersetzt die bisherigen BG-Grundsätze G 13 – Tetrachlormethan, G 14 – Trichorethen, G 17 – Tetrachlorethen, G 18 – Tetrachlorethan oder Pentachlorethan und G 28 – Monochlormethan.

Diese Vorsorge betrifft Personen, die gegenüber Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe exponiert sind. Trichlorethen wird z.B. als Löse- und Extraktionsmittel für Öle, Fette, Harze usw. verwendet und kann daher in Kaltreinigern, Rostschutzmitteln und Lackentfernern enthalten sein.
Es findet auch beim Vulkanisieren Anwendung.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung (Pflicht)
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Blutuntersuchung (großes Blutbild und Leberwerte, Kreatinin)
  • Urinstatus und Urinsediment (optional)
  • alpha1-Mikroglobulin im Urin (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)

Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns zu erscheinen.

Dauer: 30 – 60 Minuten

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren