Diese Vorsorge ist verpflichtend Mitarbeitern anzubieten, die Stäuben mit bestimmten keramischen Fasern oberhalb des Luftgrenzwertes ausgesetzt sind, da die Einatmung dieser Stäube zu einer chronischen Lungenerkrankung und zu Lungenkrebs führen kann.
Deshalb ist meistens gleichzeitig die Atemschutzvorsorge (ehem. G 26) erforderlich.
Keramikfasern werden z.B. für Isolierungen im Hochtemperaturbereich wie im Ofenbau verwendet.

Inhalt:

  • Ärztliche Beratung
  • Ärztliche Untersuchung (optional)
  • Röntgenaufnahme der Lunge (optional)
  • Lungenfunktionstest (optional)

Mitzubringen:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Alte Röntgen-Bilder und Röntgen-Berichte der Lunge (falls vorhanden)

Dauer: Je nach Wartezeit in der Röntgenpraxis nebenan 1 – 1,5 Std.

Erstvorsorge nächster Termin: nach max. 1 Jahr
Nachvorsorge nächster Termin: nach max. 3 Jahren