Arztpraxis
Die Biostoff-Verordnung verlangt für den Umgang mit Infektionserregern (Blut)
eine arbeitsmed. Vorsorge (früher G 42).
Die wichtigsten Infektionserreger in den Praxen sind Hepatitis B und Hepatitis C.
Bei der Erstvorsorge kann neben dem Blutbild und den Leberwerten die Immunität gegen Hep. B und C getestet werden. Ist kein erworbener oder durchgemachter Immunschutz gegen Hep. B vorhanden, dann muss dem Mitarbeiter die Impfungen kostenlos ermöglicht werden.
Die Information, ob eine Impfung erforderlich ist bekommt nur der Mitarbeiter schriftlich auf einer Extra-Bescheinigung.
Der Betrieb erhält nur die Information, dass die Vorsorge durchgeführt wurde und wann die nächste Vorsorge fällig ist.
Weiterer Augenmerk wird auf die Haut der Hände gelegt, denn diese muß widerstandsfähig gegen das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe sein. In Einzelfällen wird eine Vorsorge hautbelastende Tätigkeiten (früher G 24) erforderlich.
Die Präparate nach dem Hautschutzplan der Praxis sollen die Haut der Mitarbeiter schützen.