Lärm
Bei Tätigkeiten mit dauerhaft hohen Lärmpegeln ist die Vorsorge Lärm (früher G 20) vorgeschrieben.
Zur Vorsorge sind die aktuellen Gehörschützer mitzubringen,
damit der Arbeitsmediziner die Beratung auch zum Gehörschutz durchführen kann.
Bei Tätigkeiten mit dauerhaft hohen Lärmpegeln ist die Vorsorge Lärm (früher G 20) vorgeschrieben.
Zur Vorsorge sind die aktuellen Gehörschützer mitzubringen,
damit der Arbeitsmediziner die Beratung auch zum Gehörschutz durchführen kann.