Strahlenschutz

In der Strahlenschutzverordnung ist festgelegt, dass alle Personen, die beruflich energetischer Strahlung ausgesetzt sind, von einem Ermächtigten Arzt = Strahlenschutz-Arzt jährlich zu untersuchen sind.

Diese Untersuchung ist verpflichtend.

Die Dokumentation wird für wechselnde Arbeitsplätze im Strahlenpass aufgezeichnet.

 

Für die Tätigkeit in Kernkraftwerken in Bereichen, wo mit strahlenden Partikeln gerechnet werden muss, wird oft auch die Atemschutz-Tauglichkeit nach G 26.3 – schwerer Atemschutz mit außenluftunabhängiger Luftversorgung verlangt.

s. auch Untersuchung nach Röntgen- / Strahlenschutz-Verordnung