Lebensmittel-Betrieb
Wenn leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder ausgeteilt werden, dann fällt diese Tätigkeit unter das Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchengesetz).
Diese verlangt von der Person, dass sie vor der Tätigkeit eine Bescheinigung nach Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder durch einen speziell ermächtigten Arzt erhält.
Jedes Jahr ist dann eine erneute Belehrung erforderlich, die aber auch von einer geschulten Person abgehalten werden kann.