Fahren - Steuern - Regeln

Die von der BG empfohlene Untersuchung G 25 dient nicht nur der Beratung und Untersuchung von Fahrern sondern auch von Mitarbeitern die in Leitwarten tätig sind oder als Kranführer arbeiten.

Diese Untersuchung ist nicht in der BGVA 4 aufgeführt und somit nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Nichtsdestotrotz verlangen besonders die mittelgroßen und großen Betriebe vor Aufnahme von beruflichen Fahrtätigkeiten sowie in regelmäßigen Abständen diese Vorsorge-Untersuchung.

s. Untersuchung nach BG-Grundsatz G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten