Schichtarbeit / Nachtarbeit

Wer dauernd oder häufig nach 23 Uhr und dann mindestens 2 Stunden lang, oder mehr als 48 Tage nachts tätig ist, kann eine allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge beantragen, insbesondere wenn er Beschwerden hat, die er mit dem Schicht- und Nachtdienst in Zusammenhang bringt.

Auch wer aus dem Schicht- und Nachtdienst begründet herausgenommen werden möchte, sollte diese Vorsorge bei seinem Arbeitsmediziner durchführen lassen.

Es soll damit sichergestellt werden, dass alle Möglichkeiten der Gesundheitsförderung durch den Arbeitsmediziner geprüft und untersucht werden und nur dann eine Herausnahme befürwortet wird, wenn diese medizinisch begründet ist.

s. auch Nachtarbeit