Abbruch-Arbeiten

Bei Abbruch-Arbeiten kommen in der Regel Asbest (früher G 1.2) und Atemschutzgeräte-Träger Gruppe 2 (früher G 26.2) infrage.

Ganz selten verlangt die Gewerbeaufsicht auch die Vorsorge Krebserzeugende Arbeitsstoffe (früher G 40), wenn nämlich beim Abbruch mit teerhaltigen Dichtungsfugen gerechnet wird, die viele Benzo-a-pyrene enthalten. (genaue Bezeichnung G 40 – b – Benzo-a-pyren).

Die Vorsorge besteht aus einer ärztlichen Beratung, ggf. einem Lungenfunktionstest, einer Röntgen-Aufnahme des Brustkorbes; es wird ein Fragebogen ausgefüllt und besprochen.
Für die Atemschutz-Vorsorge wird zusätzlich ein Sehtest, Hörtest und EKG (Herzstromkurve) angeboten.

Die Röntgen-Aufnahme wird in unserem Auftrag in der „Radiologie am Raschplatz“, Rundestr. 10, 30161 Hannover durchgeführt. Ihre Chipkarte ist auch dort nicht erforderlich.

Die Röntgenaufnahme wird mit den Akten an die Berufsgenossenschaft geschickt
und verbleibt dort bis zur nächsten Vorsorge in 3 Jahren.

Näheres zu den Vorsorgen: G 1.2G 26G 40