Deponie
Bei Tätigkeiten auf Deponien oder auf schadstoffbelasteten Böden können Beschäftigte einer Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe, Stäube und gegebenenfalls biologischer Arbeitsstoffe ausgesetzt sein. Da häufig Stoffgemische vorliegen, sind geeigneter Atemschutz, Hautschutz sowie entsprechende Schutzkleidung von besonderer Bedeutung.
Für Beschäftigte, die Tätigkeiten auf Deponien oder auf belasteten Böden ausüben, empfehlen wir – entsprechend der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung – die arbeitsmedizinische Vorsorge orientiert an den ehemaligen Grundsätzen:
-
ehemals G 42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
-
ehemals G 1.4 – Staubbelastungen
-
ehemals G 23 – Obstruktive Atemwegserkrankungen
Die Vorsorge dient der frühzeitigen Erkennung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen und der individuellen arbeitsmedizinischen Beratung. Je nach Gefährdungssituation können insbesondere die Atemwege, Haut und Schleimhäute, das Herz-Kreislauf-System, der Bewegungsapparat sowie das zentrale und periphere Nervensystem berücksichtigt werden.
Zu den möglichen Untersuchungsinhalten gehören unter anderem Hör- und Sehtest, Lungenfunktionsprüfung sowie – abhängig von der konkreten Exposition und medizinischen Indikation – geeignete Blut- und Urinuntersuchungen.
Bei der Erstvorsorge können weitere Untersuchungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Anamnese erforderlich sein. Eine Röntgenuntersuchung des Brustkorbs erfolgt nicht grundsätzlich, sondern bei entsprechender medizinischer Indikation.
Die konkrete Auswahl und der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge richten sich nach der am Arbeitsplatz bestehenden Gefährdung und der jeweiligen Exposition.














































