Röntgen
Der oder die Röntgenassistent/in beim Zahnarzt oder im Röntgeninstitut oder Krankenhaus, der/die immer aus dem Röntgenraum herausgeht und von draußen die Röntgenaufnahmen durchführt ist nicht beruflich strahlenexponiert !
Nur wenn er/sie die Kranken festhalten muss (und dabei eine Bleischürze trägt) ist er/sie verpflichtet ein Filmdosimeter zu tragen und gehört zur Kategorie B nach Röntgen-Verordnung.
Hier wird nur bei Auftreten von Belastungen eine außerordentliche Untersuchung beim Strahlenschutzermächtigten Arzt fällig.