GGVS – Gefahrstoff-Transport
Berufskraftfahrer, die Gefahrstoffe transportieren erhalten spezielle Schulungen zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte nach GGVS bzw. ADR.
Eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung soll alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Der Untersuchungsumfang lehnt sich an die BG-Untersuchung G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten an.
Oft werden zusätzliche Vorsorgen erforderlich, z.B. bei Umgang mit toxischen Gefahrstoffen die Vorsorge Atemschutzgeräte (früher G 26.2).