Vorsorge Silikogener Staub (ehem. G 1.1)
ehem. G 1.1
Auslandsaufenthalt Wer beruflich ins Ausland, insbesondere in außereuropäische Gebiete reisen muss, sollte alle erforderlichen Impfungen aufweisen. Wer insgesamt oder mehr als 3 Monate im Jahr in klimatisch belastende Gebiete reist, der sollte die Vorsorge Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (früher G 35)durchführen lassen. Hierbei besteht sowohl die Möglichkeit, die Impfungen zu überprüfen zu lassen, als auch…
Aufzugsmontage Bei der Montage von Aufzügen muss oft im Aufzugschacht gearbeitet werden. Dazu gibt es die Eignungsuntersuchung G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr.
Atemschutztätigkeit Wer beruflich Atemschutzgeräte tragen muß, muß neben der Schulung eine sog. Atemschutztauglichkeits-Untersuchung nach BG-Grundsatz 26 durchführen lassen. Die einfache Form G 26.1 wir nötig, wenn mit Staubmasken der Filterklasse FP1 und FP 2 gearbeitet wird bei gebläseunterstützten Filtergeräten mit Voll- oder Halbmaske gearbeitet wird bei Druckluftschlauchgeräten und Frischluft-Schlauchgeräten, jeweils mit Atemanschlüssen und Ausatemventilen gearbeitet wird Die G…
Asbest-Sanierung Bei Abbruch-Arbeiten kommen in der Regel Asbest (früher G 1.2) und Atemschutzgeräte-Träger Gruppe 2 (früher G 26.2) infrage. Die Vorsorge besteht aus einer ärztlichen Beratung, ggf. einem Lungenfunktionstest, einer Röntgen-Aufnahme des Brustkorbes; es wird ein Fragebogen ausgefüllt und besprochen. Für die Atemschutz-Vorsorge wird zusätzlich ein Sehtest, Hörtest und EKG (Herzstromkurve) angeboten. Die Röntgen-Aufnahme wird in unserem Auftrag in…
Arztpraxis Die Biostoff-Verordnung verlangt für den Umgang mit Infektionserregern (Blut) eine arbeitsmed. Vorsorge (früher G 42). Die wichtigsten Infektionserreger in den Praxen sind Hepatitis B und Hepatitis C. Bei der Erstvorsorge kann neben dem Blutbild und den Leberwerten die Immunität gegen Hep. B und C getestet werden. Ist kein erworbener oder durchgemachter Immunschutz gegen Hep.…
Antennenbau Beim Antennenbau kommt es oft zu Tätigkeiten auf Hausdächern oder in größeren Höhen. Für diese Tätigkeiten gibt es die spezielle arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G 41.
Abwasser / Klärwerk Wer berufliche mit Abwasser zu tun hat, ist u.a. gegenüber bestimmten Infektionskrankheiten stärker gefährdet: Da in den Abwässern die Hepatitis A-Erreger über längere Zeit nachweisbar sind, können sie durch versehentliches Verschlucken von Abwässern oder durch Hygiene-Mängel durch den Mund aufgenommen werden, z.B. beim Rauchen und Essen bei der Arbeit ohne vorheriges gründliches Händewaschen.…
Absturzgefahr / Gerüstbau Bei Arbeiten in großen Höhen, auf Dächern, Masten in Förderkörben, beim Gerüstbau oder bei Baumarbeiten am Seil oder dort, wo der Mitarbeiter zeitweise nicht gesichert ist, empfiehlt die Berufsgenossenschaft die Eignungsuntersuchung nach G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr.
Abbruch-Arbeiten Bei Abbruch-Arbeiten kommen in der Regel Asbest (früher G 1.2) und Atemschutzgeräte-Träger Gruppe 2 (früher G 26.2) infrage. Ganz selten verlangt die Gewerbeaufsicht auch die Vorsorge Krebserzeugende Arbeitsstoffe (früher G 40), wenn nämlich beim Abbruch mit teerhaltigen Dichtungsfugen gerechnet wird, die viele Benzo-a-pyrene enthalten. (genaue Bezeichnung G 40 – b – Benzo-a-pyren). Die Vorsorge besteht aus einer ärztlichen Beratung, ggf.…